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Dachsanierung an Holzgebäude – funktionstüchtiges Werk – anerkannte Regeln der Technik

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Werk am Holzgebäude: Anwendung der anerkannten Regeln der Technik und ihre Bedeutung für den Baurecht
Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil die Berufung des Klägers zurückgewiesen, welcher die Rückzahlung von Werklohn für die Dachsanierung an einem Holzgebäude forderte. Der Kläger behauptete, die Arbeit sei mangelhaft gewesen, doch das Gericht stellte fest, dass die ausgeführten Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprachen und keine Mängel aufwiesen. Der Kläger ist somit verpflichtet, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 1140/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Berufung zurückgewiesen: Das OLG Dresden wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz ab.
Keine Mängel festgestellt: Trotz des Einwands des Klägers, die Dachsanierungsarbeiten seien mangelhaft, fand das Gericht keine Mängel an der ausgeführten Arbeit.
Anerkannte Regeln der Technik: Das Gericht betonte, dass die Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprachen.
Kein Anspruch auf Rückzahlung: Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Werklohnes.
Kein Erfolg gegenüber beiden Beklagten: Weder gegen den Beklagten zu 1 (Zimmermann) noch gegen den Beklagten zu 2 (Dachdecker) hatte die Berufung Erfolg.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Vertragsdetails relevant: Die spezifischen Details des Bauvertrags waren entscheidend für das Urteil.
Keine Revision zugelassen: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und eine Revision wird nicht zugelassen.

Dachsanierung und Baurecht: Ein juristischer Überblick
(Symbolfoto: ronstik /Shutterstock.com)

Im Fokus der rechtlichen Betrachtung steht die Dachsanierung


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