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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietzahlung an einen nichtberechtigten Dritten – Erfüllung der Mietschuld?

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AG Brühl, Az.: 23 C 170/14

Urteil vom 09.11.2017

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Brühl im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 29.09.2017 für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.200,00 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz aus 600,00 Euro seit dem 5.4.2013 und aus weiteren 600,00 Euro seit dem 6.5.2013 und an die B. V. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon J., H…, … Köln, 900,00 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1 .4.2013 zu zahlen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Der Beklagte ist Mieter einer vormals im Eigentum des Klägers stehenden Wohnung. Dies seit dem 1.4.2013.

Foto: : snowing/Bigstock

Nach dem Wortlaut des Mietvertrags ist dieser zwischen dem Kläger „vertreten durch Sigrid W. Immobilien und Hausverwaltung B., M. Straße … in … B.“ und dem Beklagten abgeschlossen (vgl. Blatt 13 der Akte). Der Wohnraumietvertrag ist für den Vermieter von der Streitverkündeten als Immobilienverwalterin unterschrieben. Der Vertrag datiert auf den 20. März 2013. Der Mietvertrag sieht eine Kaution in Höhe von 900 Euro vor. Nach § 4 des Mietvertrags sollen die Zahlungen, insbesondere die Kaution an den Vermieter auf das dort konkret benannte Konto des auch namentlich benannten Kläger erfolgen (vgl. Blatt 17 der Akte).

Die Schlüssel zur Wohnung wurden dem Beklagten von der Streitverkündeten übergeben.

Die Streitverkündete war nicht Hausverwalterin des streitgegenständlichen Mietobjekts.

Der Kläger erteilte der Streitverkündeten einen Auftrag zur Vermietung der streitgegenständlichen Wohnung (vgl. Blatt 208 der Akte (Umseite)). Diese bot dem Kläger nach Freiwerden der streitgegenständlichen Wohnung den Beklagten als neuen Mieter an.

Die Mieten für die Monate April und Mai 2013 in Höhe von 600 Euro sowie die Kaution in Höhe von 900 Euro wurden nicht auf das angegebene oder ein anderes Konto des Klägers von dem Beklagten gezahlt.

Die Streitver[…]


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