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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugverschlechterung nach Rücktrittserklärung (Wandlungserklärung)

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OLG Hamm, Az.: 20 U 252/75

Urteil vom 03.12.1976
Tatbestand
Die Beklagte ist Vertragshändlerin der Firma X. Gemäß mündlich abgeschlossenem Vertrag kaufte der Kläger bei ihr einen fabrikneuen Pkw … zum Preise von 15.525,– DM. Das Fahrzeug wurde dem Beklagten am 27. November 1973 übergeben. Mit Schreiben vom 6. Mai 1974 erklärte der Kläger gegenüber der Beklagten die Wandelung des Kaufvertrages und forderte sie zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges auf. Neben weiteren Mängeln rügte der Kläger in dem Schreiben ein von ihm als „Treckern“ bezeichnetes Geräusch. Der Abhilfeversuch der Beklagten durch Ausbau des Getriebes sei gescheitert. Auch der Werksingenieur habe keine Besserung bewirken können. Der Wagen rüttele und schüttele, laufe unrund und gebe beängstigende Geräusche von sich. Mit Schreiben vom 6. Juni 1974 wies die Beklagte das Wandelungsbegehren des Klägers zurück. Sie führte in dem Schreiben ua aus, das vom Kläger gerügte Getriebegeräusch übersteige das übliche Ausmaß nicht. Die insoweit früher einmal aufgetretenen Mängel seien von ihr endgültig behoben worden.

Mit der Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeuges.

Symbolfoto: Barcelona_dreams/Bigstock

Der Kläger hat behauptet: Motor oder Getriebe des Fahrzeuges gäben Geräusche von sich, die in ihrer Lautstärke unerträglich seien. Sie seien vergleichbar mit dem „treckern“ eines Dieselmotors, jedoch ungleich lauter. Die Geräusche träten insbesondere auf, wenn der Motor warmgelaufen sei und im Leerlauf laufe. Der Mangel habe sich in letzter Zeit verstärkt. Der Wagen rüttele und schüttele sich regelrecht im Leerlauf; der Motor laufe irgendwie unrund. Die Beklagte habe diesen Mangel anerkannt. Bei einer Gelegenheit habe sie nach ihren Angaben das Getriebe ausgebaut, zerlegt und wieder eingebaut, jedoch ohne Erfolg. Auf neuerliche Reklamationen hin sei ein Werksingenieur hinzugezogen worden. Dessen Bemühungen zur Mängelbeseitigung seien aber ebenfalls gescheitert. Das Fahrzeug habe zudem einen abnorm hohen Benzinverbrauch von 20 l auf 100 km. Normal sei ein Verbrauch um die 13 l pro 100 km. Auch insoweit se[…]


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