I. Einleitung
Welche Ansprüche haben Sie nach einem Autounfall in Polen? Wie läuft die Schadensregulierung nach polnischem Recht?`Foto: velishchuk/Bigstock
Ganz gleich, ob sie mit „Theo“ nach „Lodz“ fahren, mit Freunden nach Warschau oder mit der Familie nach Danzig: Polen ist immer wieder eine Reise wert. Deswegen verwundert es auch nicht, dass die Deutschen mit knapp 26 Millionen Besuchern (Stand: 2010) die mit Abstand größte Tourismusgruppe in unserem östlichen Nachbarland darstellen.
Damit Sie in aller Ruhe die polnische Kulturlandschaft und die weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte Gastfreundschaft genießen können, sorgt die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen für einen reibungslosen Ablauf, sollte sich bei Ihnen dennoch mal ein „Malheur“ im Straßenverkehr in Polen ereignet haben. Denn wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem polnischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auch problemlos von Deutschland aus durch.
II. Straßenverkehr und Unfallzahlen
2014 waren in Polen über 26,4 Millionen Kraftfahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen (davon etwa 20 Millionen Pkw). Im selben Jahr haben bei insgesamt 383.000 Verkehrsunfällen rund 3.202 Menschen ihr Leben verloren. Die Anzahl der verletzten Verkehrsteilnehmer beläuft sich auf 42.500 Personen.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren im Regelfall nach drei Jahren; sofern der Unfall auf einer Straftat beruht, jedoch generell erst nach zwanzig Jahren
Außergerichtliche Anwaltskosten werden nur erstattet, wenn die Beauftragung notwendig und begründet war
Gerichtliche Anwaltskosten werden meist nur in Höhe der Mindestgebühren erstattet
Erstellung eines Sachverständigengutachtens in Absprache mit der gegnerischen Versicherung
Mietwagenkosten werden s[…]