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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für HWS-Distorsion bei Vorschädigung

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LG Deggendorf, Az.: 23 O 382/13, Urteil vom 30.03.2015

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.6.2013 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2013 zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 %, die Beklagte 10 %.

5. Das Urteil ist je gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Mit vorliegender Klage begehrt die Klägerin Schmerzensgeldzahlungen aufgrund behaupteter HWS-Verletzung resultierend aus einem Verkehrsunfall.

Symbolfoto: yodiyim/ Bigstock

Die Klägerin fuhr am 20.11.2012 gegen 13.30 h mit ihrem PKW auf der H. K. Straße in D. Richtung Zubringer zur Autobahn. Von rechts fuhr der Versicherungsnehmer der Beklagten mit dem bei der Beklagten versicherten PKW aus einem Tankstellengelände und wollte nach links auf die Gegenfahrbahn einbiegen. Hierbei kam es zur Kollision, bei dem das von der Klägerin gesteuerte Fahrzeug im rechten hinteren Seitenbereich beschädigt wurde. Die alleinige Haftung des bei der Beklagten versicherten PKWs ist unstreitig.

Die Klägerin begab sich am 22.11.12 gegen 14.40 h in ärztliche Behandlung bei Dr. med. T. Dieser gab im Bericht an die Versicherung unter Punkt 2.4. als objektiven Befund bei seiner ersten Untersuchung wie folgt an: „Röntgen, HWS in zwei Ebnen. Altersentsprechende unauffällige Aufnahme ohne Hinweise für frische knöcherne Verletzung oder anlagebedingte Veränderungen. Befund: Deutliche Bewegungseinschränkung des Kopfes in alle Richtungen. Druckschmerz über den mittleren Dornfortsätzen. Myogelose bds. paravertebral. Die Bewegung der oberen Extremitäten ist nicht wesentlich beeinträchtigt. Keine Commotiosymptome. Keine offene Verletzung. Am übrigen Körper keine sonstigen Verletzungszeichen. Keine neurologisc[…]


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