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Beratungstermine als erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen

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Gerichtsentscheidung: Erstattung von Anwaltsberatungskosten
Im Fall Az. 21 C 130/22 des Amtsgerichts Bautzen wurde entschieden, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten zu erstatten hat, die diese für rechtlich notwendige Beratungstermine bei ihrer Anwältin aufgewendet haben, um sich auf das Verfahren vorzubereiten. Das Gericht lehnte die Erinnerung der Klägerin gegen die Kostenfestsetzung ab und bestätigte, dass die Kosten für die Beratungstermine als notwendige Auslagen im Sinne des § 91 ZPO anzusehen sind.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 130/22 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Bautzen bestätigte mit Beschluss vom 11.11.2023, dass die von der Beklagten aufgewendeten Kosten für Beratungstermine zur Vorbereitung auf das Verfahren von der Klägerin zu tragen sind.
Die Kosten der Beratungstermine wurden als notwendige vorbereitende Aufwendungen im Rahmen des § 91 Abs. 1 ZPO anerkannt.
Der Streitwert des Erinnerungsverfahrens wurde auf 44,00 € festgesetzt, und die Entscheidung fiel gerichtsgebührenfrei aus.
Die Erinnerung der Klägerin wurde zurückgewiesen, da die Kostenentscheidung auf der Notwendigkeit der Aufwendungen basierte.
Die Rechtspflegerin berechnete die zu erstattenden Kosten inklusive Zinsen gemäß § 247 BGB korrekt.
Die Bedeutung der Angelegenheit und die sachliche Notwendigkeit der Beratungstermine wurden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Die Fahrtkosten zur Wahrnehmung der Beratungstermine wurden ebenfalls als erstattungsfähig anerkannt.
Entschädigungen für Zeitversäumnis durch notwendige Reisen oder Termine sind gemäß §§ 19 ff JVEG berechnet worden.


Kosten für Rechtsberatung im Visier
Beratungstermine bei Anwälten stellen für viele Menschen eine finanzielle Belastung dar. Häufig stellt sich die Frage, ob diese Kosten im Nachhinein von der Gegenseite erstattet werden müssen. Denn eine professionelle Rechtsberatung ist in vielen Fällen unerlässlich, um die eigenen Interessen bestmöglich vertreten zu können.

Dabei kommt es auf die notwendigen Aufwendungen an, die in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des jeweiligen Rechtsstreits stehen müssen. Ob solche vorbereitenden Termine bei einem Anwalt vo[…]


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