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Das Elterngeld

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Elterngeld – Was genau ist das überhaupt? Und wann erhält man es?
Das Elterngeld in Deutschland ist eine einkommensabhängige Leistung, die den Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ermöglichen soll. Die Leistung des Staates soll also in dieser Zeit Einkommenseinbußen ausgleichen.
Wann und für wen besteht ein Anspruch auf Elterngeld?
Alles wichtige zum Thema Elterngeld. Foto: leaf/Bigstock

Elterngeld können grundsätzlich alle Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes beantragen, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und daher nicht oder höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Doch nicht nur Erwerbstätige erhalten Elterngeld. Auch Studierende und Auszubildende haben einen Anspruch.

Der Elterngeldantrag sollte dabei umgehend nach der Geburt gestellt werden. Sollten sich Umstände ergeben, wegen denen Sie das Beantragen vergessen, ist eine rückwirkende Leistungszahlung von bis zu drei Monaten möglich.
Wie lange ist es möglich Elterngeld zu beziehen?
In der Regel kann Elterngeld in den ersten 14 Monaten ab Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil allein kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Um die vollen 14 Monate ausschöpfen zu können, muss auch der andere Elternteil mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen. Die Beiträge beider Elternteile können dabei gleichzeitig oder hintereinander bezogen werden.
Höhe des Elterngeldbeitrags
Interessant ist jedoch, wie hoch die monatlichen Beiträge sind, die man im Falle eines beantragten Elterngeldes bezieht. Grundsätzlich gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Liegt Ihr monatliches Netto-Einkommen zwischen 1000€ und 1200€ erhalten Sie 67% des Voreinkommens während dieser Zeit. Für Geringverdiener mit einem monatlichen Einkommen unter 1000€ steigt der Prozentsatz an. Sollten Sie in der Zeit vor der Geburt mehr als 1200€ verdient haben, liegt der Prozentsatz lediglich bei 56% des monatlichen Voreinkommens.

Weitere Abzüge erfolgen, wenn in der Zeit vor der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen wurde.

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