Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wie kann man sich gegen SMS-Terror wehren?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Leider läßt sich sich hiergegen wenig unternehmen – doch ganz ohne Gegenwehr sind Sie nicht! Ungewollte Kurzmitteilungen seien es Werbe-SMS oder sogar obszöne SMS können Sie bei Empfang im Ausland auch sehr viel Geld kosten (z.B. 0,59 DM pro empfangener SMS)!

Beachten Sie daher folgende Hinweise:
– Bei Vertragsabschluss sollten Sie Ihren Telefoneintrag so knapp wie möglich halten (Vornamen abkürzen etc.) – oder Sie verzichten sogar ganz auf einen Eintrag! Unter dem Motto: „Nur Dienstboten sind immer erreichbar!“
– Sie können selbstverständlich bei Ihrem Provider auch eine neue Telefonnummer beantragen (leider Kostenpflichtig!) – ohne Telefonbucheintrag!
– Sie können sich bei unerwünschter SMS-Werbung auch in die sog. Robinson-Liste eintragen: http://www.sms-robinsonlist.de
– Bei obszönen SMS bleibt Ihnen in der Regel nur der Weg zur Polizei. Diese kann bei Ihrem Provider Nachforschungen anstellen, wer Ihnen die SMS schickt. Dies geht sogar bei SMS, die von freien Internetdiensten kommen![…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv