Vorgeworfener Verstoß:
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h
System zur Messung:
TraffiStar S 330
Bearbeitende Behörde:
Stadt der FernUniversität Hagen
Datum:
06.01.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt der FernUniversität Hagen vorgeworfen am 06.01.2017 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Gerät TraffiStar S 330.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.
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