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„Das Auto“ in der Krise? – Der „Widerrufsjoker“ bei Autokrediten und Leasingverträgen

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I. Übersicht
Es scheint fast so, als käme die Automobilindustrie einfach nicht zur Ruhe. Nach dem immer weiter reichenden – und noch nicht durchgestandenen – Abgasskandal, der mittlerweile nicht nur unmittelbar VW, sondern auch die VW-Töchter Audi, Skoda, Seat und aktuell wohl auch Porsche betrifft, gibt es nun neue Hiobsbotschaften. Diesmal geht es um die Ausübung des bereits aus der Immobilienfinanzierung bekannten „Widerrufsjoker“. So sollen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Finanzierungsverträgen – unter anderem von VW – zu einem (zeitlich unbeschränkten) Widerrufsrecht führen. Dies hätte zur Folge, dass Verbraucher, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Autohändler vermittelten Kredit finanziert haben, diesen zeitlich unbeschränkt widerrufen dürfen.

Foto: duallogic / Bigstock

Noch interessanter wird es für diejenigen, die ihren Kreditvertrag ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, da sie ihr Auto dann aufgrund einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung bei Widerruf nahezu vollständig kostenlos genutzt hätten (von den – meist geringen – Kreditzinsen einmal abgesehen) und noch nicht einmal Nutzungsersatz leisten müssten. Und da ein Unglück bekanntlich selten alleine kommt, bietet der „Widerrufsjoker“ manch einem vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher die Möglichkeit, anstatt einer Sachmangel- oder Schadensersatzklage durch die Ausübung des Widerrufsrechts (weitaus einfacher) zu seinem Recht zu kommen. Die VW-Bank widerspricht erwartungsgemäß den Medienberichten über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und stellt sich auf den Standpunkt, dass die von ihnen verwendeten Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß seien. Dabei soll ihnen nach eigenen Angaben die sog. Gesetzlichkeitsfiktion zugutekommen, die die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung unterstellt, sofern das gesetzliche Muster verwendet wurde. Rechtsexperten gehen allerdings davon aus, dass u.a. die VW-Bank die Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Mustertext nicht genau genug beachtet hat und somit die Gesetzlichkeitsfiktion nicht greift. Darüber hinaus sind nicht etwa nur die Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Skoda-Bank und Seat-Bank betroffen, sondern mutmaßlich auch viele Kreditverträge anderer Autobanken.
II. Die R[…]


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