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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P Lasermessgerät

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Bussgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P – Lasermessgerät bekommen?
Haben Sie auch einen Bussgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wurde, die mit dem Riegl FG 21-P – Lasermessgerät festgestellt wurde? Dann sollten Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden, damit wir für Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen können. Möglicherweise ist der Bescheid nämlich aufgrund eines Messfehlers beim Riegl FG21-P Lasermessgerät nicht rechtmäßig. Wir haben bereits zahlreichen Klienten mit unserer Expertise auf dem Gebiet besonders bezüglich des betreffenden Messgerätes anwaltlich erfolgreichen helfen können! Sollte auch in Ihrem Fall ein Messfehler vorliegen, können wir für Sie die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens bzw. sogar einen Freispruch erreichen. Zunächst möchten wir Ihnen kurz erklären, wie das Riegl FG 21-P funktioniert
Messverfahren durch das Riegl FG 21-P – Lasermessgerät
Das Messgerät arbeitet mit einem Laser-Messverfahren. Bei diesem Verfahren wird die Geschwindigkeit eines beweglichen Objektes (also mithin eines Kraftfahrzeuges) durch die Veränderung der Entfernung, die sich zwischen dem Ausbringen zweier Laserimpulse ergibt, berechnet. Das geschieht dadurch, dass das Objekt von den Laserimpulsen erfasst wird und die Entfernungsänderung von der Software in einen Geschwindigkeitswert umgerechnet wird. Um diese Messung durchzuführen, können 2. Verfahren in der Praxis durch die Verkehrsüberwachungsbehörden zur Anwendung gebracht werden:

Messung stationär auf einem Dreibein-Gestell
Messung per Hand mittels einer Laser-Pistole

Beim ersten Verfahren wird das Messgerät durch Polizeibeamte oder Ordnungsamtsmitarbeiter an einer mobilen Kontrolle stationär aufgebaut und überwacht. Beim zweiten Verfahren misst ein Behördenmitarbeiter oder Polizeibeamter mit der Hand mit der tragbaren Laser-Pistole. Bei beiden Verfahren können sowohl herannahende, als auch sich entfernende Fahrzeuge Ziel einer Geschwindigkeitsmessung per Laser werden. Beim Messvorgang mit dem Riegl FG21-P Lasermessgerät ist die Besonderheit, dass es beim Messvorgang keine rechtssichere Dokumentation zum Beispiel mittels Beweisfotos des Fahrers gibt. Insofern ist die Rechtmäßigkeit der Messung erst vor Gericht im Nachgang zum e[…]


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