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Schenkungsvertrag: Erfordernis einer notariellen Beurkundung

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Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 65/14, Urteil vom 28.06.2016
Leitsatz:

Der Formmangel eines Schenkungsvertrags, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, wird nicht durch Vollzug geheilt.

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juni 2016 für Recht erkannt:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Juni 2014 aufgehoben.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 18b des Landgerichts Düsseldorf vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat der Beklagte zu tragen.

Ist bei einem Schenkungsvertrag eine Beurkundung durch Notar erforderlich? Foto: Rido81/Bigstock
Tatbestand:
Die Kläger verlangen als Gesamtrechtsnachfolger der verstorbenen H. P. (Erblasserin) von dem Beklagten die Rückzahlung einer ungerechtfertigten Bereicherung.

Die Erblasserin erteilte dem Beklagten unter dem 13. März 2007 eine Vollmacht, mit der er über die ihrerseits bei der D. D. G. gehaltenen Investmentanteile – auch zu eigenen Gunsten – verfügen können sollte. Am 23. Januar 2008 verkaufte der Beklagte die beim D. -Investmentfonds gehaltenen Fondanteile der Erblasserin und ließ sich den Erlös in Höhe von 79.596,10 € auf sein eigenes Konto überweisen. Wenige Stunden danach verstarb die Erblasserin. Der Beklagte hat behauptet, es sei der Wunsch der Erblasserin gewesen, dass er noch vor ihrem Tode sämtliche Bankwerte abhebt und für sich behält.

Das Landgericht hat der auf Erstattung des Verkaufserlöses nebst Rechtshängigkeitszinsen gerichteten Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Senat zugelassenen Revision begehren die Kläger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.
Entscheidungsgründe:
Die Revision hat Erfolg.

I. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, der Beklagte habe den Verkaufserlös für die Investmentanteile mit Rechtsgrund, nämlich aufgrund eines Schenkungsversprechens, erlangt. Nach dem Ergebnis der vor dem Landgericht und dem Berufungsgericht durchgeführten Beweisaufnah[…]


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