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Fristlose Mietvertragskündigung bei Taubenhaltung in Wohnung

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Taubenhaltung führt zu fristloser Kündigung: Gericht urteilt
In dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt mit dem Aktenzeichen 33 C 429/22 (29) vom 04.05.2023 wurde der Beklagte zur Räumung einer von ihm gemieteten Wohnung verurteilt. Grund für die fristlose Kündigung war die Haltung von etwa zwanzig Tauben in der Ein-Zimmer-Wohnung, die zu einer erheblichen Verschmutzung und Schimmelbildung führte. Trotz mehrfacher Abmahnung und der Bereitstellung einer Sanierungsmöglichkeit durch die Klägerin, behinderte der Beklagte die Sanierungsarbeiten, was letztlich zur fristlosen Kündigung führte. Die Entscheidung des Gerichts beruhte auf der Feststellung, dass die Taubenhaltung und das Verhalten des Beklagten eine erhebliche Gefährdung der Wohnungssubstanz darstellten und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Klägerin unzumutbar machten.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 429/22 (29) >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Haltung von etwa zwanzig Tauben in einer Ein-Zimmer-Wohnung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
Die Wohnung wurde durch Taubenkot und Schimmelbildung erheblich beschädigt, was über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht.
Trotz einer Chance zur Sanierung durch die Klägerin, behinderte der Beklagte die Sanierungsarbeiten aktiv.
Die fristlose Kündigung wurde auch durch erneutes Fehlverhalten des Beklagten, nachdem ihm eine zweite Chance gegeben wurde, begründet.
Der Beklagte versuchte seine psychische Disposition und sein Bemühen um Reinigung der Wohnung als Verteidigung anzuführen, was jedoch nicht ausreichend war, um das Urteil zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Das Gericht gewährte dem Beklagten keine Räumungsfrist, da das Interesse der Klägerin an einer alsbaldigen Räumung höher gewichtet wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Beklagte kann die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung abwenden.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die fristlose Kündigung eines Mietvertrags, ausgelöst durch die unerlaubte Haltung von zirka zwanzig Tauben in einer Ein-Zimmer-Wohnung in Frankfurt am Main. Diese außergewöhnliche Situation führte zu erheblichen Beeinträchtigungen: Die Wohnung und Möbel waren durch Tauben[…]


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