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Unfallverursachung durch langsames Räumen der Kreuzung

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Zusammenfassung: Das Landgericht Heidelberg setzte sich im anliegenden Urteil mit der Frage auseinander, ob und inwieweit das unnötig langsame Befahren einer Kreuzung zu einer vollständigen Haftung des langsam Fahrenden führen kann, wenn zwischenzeitlich die Ampel für andere Verkehrsteilnehmer Grünlicht zeigt. Das Landgericht ging von einer vollständigen Haftung des langsam Fahrenden aus, da dieser den Kreuzungsbereich ohne ersichtlichen Grund lediglich mit einer Geschwindigkeit von ca. 5 km/h befahren hatte.

Landgericht Heidelberg
Az: 4 O 9/16
Urteil vom 06.10.2016

Tenor
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.224,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus Euro 17.600,00 ab dem 06.11.2016 und im Übrigen ab dem 12.12.2015 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von Euro 597,74 freizustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

Beschluss
Der Streitwert wird gemäß § 63 Abs. 2 GKG auf 20.339,67 € festgesetzt.

Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls.
Der Kläger befuhr mit seinem Fahrzeug Mini, amtliches Kennzeichen HD -, am 22.10.2015 gegen 18:30 Uhr die S. Landstraße (B 37) in Heidelberg in Richtung in N..
An der durch Lichtzeichenanlage geregelten Einmündung des H. Wegs in die S. Landstraße kam es zu einer Kollision mit dem vom Beklagten zu 1 gesteuerten Fahrzeug Honda, amtliches Kennzeichen LB -, welches der Firma B. gehört. Der Beklagte zu 1 war zuvor aus der Einmündung in Richtung Heidelberg Zentrum auf die S. Landstraße aufgefahren. Die Fahrzeuge sind dabei frontal mit starkem Versatz jeweils an der vorderen linken Ecke aufeinandergeprallt. Auf das Lichtbild Aktenseite 67 oben wird Bezug genommen.
[…]


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