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Erfüllungsort – Rückabwicklung eines Kaufvertrages

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Zusammenfassung: Exisitiert bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages ein gemeinsamer Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen im Rahmen des Rückgewährschuldverhältnis? Vor welchem Gericht muss ein Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises einklagen? Ist bzgl. des Erfüllungsortes der Belegenheitsort der Sache oder der Wohnsitz des Schuldners maßgeblich? Mit diesen Fragen setzte sich das Landgericht Tübingen im anliegenden Urteil auseinander.

Landgericht Tübingen
Az: 5 O 68/15
Urteil vom 17.09.2015

Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 6.868,25 €

Tatbestand
Die im Gerichtsbezirk des Landgerichts Tübingen ansässige Klägerin begehrt von dem im Bezirk des Landgerichts Potsdam ansässigem Beklagten aus einem Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw Mazda Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises in Höhe von 4.800,00 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw, sowie Schadensersatz in Höhe von weiteren 1.568,25 €.
Der Beklagte bot über das Internet-Portal „mobile.de“ den streitgegenständlichen Pkw Mazda 2 an, worauf die Klägerin zu ihm Kontakt aufnahm. Am 10. Januar 2015 schlossen die Parteien den als Anlage K 2 in Kopie vorgelegten Kaufvertrag (vgl. Bl. 16 d. A.), wobei sie sich in Abweichung des Internetangebots auf einen Kaufpreis in Höhe von 4.800,00 € verständigten. An diesem Tag wurde der Klägerin auch das Fahrzeug übergeben und diese bezahlte den vereinbarten Kaufpreis.
In der Folge entstand eine Auseinandersetzung über Mängel, an deren Ende die Klägerin mit Anwaltsschreiben vom 16. Februar 2015 (vgl. Anlage K 4, Bl. 35 – 37 d. A.) den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte und weitere Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend machte.
Der Beklagte rügt die örtliche Unzuständigkeit des Landgerichts Tübingen. Nach Anregung des Gerichts, Verweisung an das Landgericht Potsdam zu beantragen (vgl. Verfügung vom 29. April 2015, […]


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