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Rechtsanwälte Kotz GbR

Private Krankenversicherung – Wann kann die Kostenübernahme für ein Hilfsgerät ablehnen werden?

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BGH, Az.: IV ZR 419/13
Urteil vom 22.04.2015
Amtlicher Leitsatz: Die Aufwendungen für ein Hilfsmittel übersteigen das medizinisch notwendige Maß i.S. von § 5 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 2009, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits zugleich preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen.

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 22. April 2015 für Recht erkannt:

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I – 20. Zivilkammer – vom 5. November 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
I. Die Klägerin unterhält bei der Beklagten eine private Krankheitskostenversicherung. Die Parteien streiten über den Umfang der Erstattungspflicht der Beklagten für den Erwerb eines Hörgeräts.

Dem Versicherungsvertrag liegen die Rahmenbedingungen 2009 (RB/KK 2009) und Tarifbedingungen 2009 (TB/KK 2009) sowie der Tarif … der Beklagten zugrunde.

In den – insoweit mit den Musterbedingungen MB/KK 2009 im Wesentlichen übereinstimmenden – RB/KK 2009 heißt es unter anderem: stattungsmerkmale aufweise. Alternativgeräte seien für 1.500 € zu erhalten.

㤠1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse. … Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer

a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz für Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen.

b) …

(2) …

(3) …

§ 4 Umfang der Leistungspflicht

(1) …

(2) …

(3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Abs. 2 genannten Behandlern verordnet … werden.

§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht

(1) …

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen[…]


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