Zusammenfassung: Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Schadensersatzansprüchen eines Krematoriumbetreibers gegen einen Arbeitnehmer, der Zahngold über mehrere Jahre hinweg entgegen einer dienstlichen Anweisung entwendet hat. Wer ist Eigentümer des Zahngolds? Steht dem Krematoriumbetreiber ein Schadensersatzanspruch zu? In welcher Höhe hat sich der Arbeitnehmer ersatzpflichtig gemacht?
Bundesarbeitsgericht
Az: 8 AZR 655/13
Urteil vom 21.08.2014
Tenor
Auf die Revision des Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Juni 2013 – 5 Sa 110/12 – aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche, die die Klägerin wegen der Wegnahme und Verwertung von Zahngold aus Krematoriumsasche geltend macht.
Die Klägerin, eine Anstalt öffentlichen Rechts, war bis Ende 2009 Betreiberin ua. des Krematoriums H. Seit Anfang des Jahres 2010 wird dieses von einer Tochtergesellschaft – der H K GmbH (im Folgenden: Tochtergesellschaft HK) – betrieben. Der Beklagte zu 1. war seit 1995 in dem Krematorium bei der Klägerin bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Jedenfalls bis Mai 2005 bediente der Beklagte zu 1. die Einäscherungsanlage, seit Juni 2005 war er überwiegend im Büro der Anlage tätig.
Die mit der Einäscherung betrauten Beschäftigten hatten den Vorgaben der Klägerin (in Form von Richtlinien und Anweisungen zum Umgang mit Zahngold und anderen Wertgegenständen) zufolge im Anschluss an die Verbrennung die Aschereste auf Edelmetalle und Implantate zu untersuchen. Zahngold war sodann in ein dafür vorgesehenes Tresorbehältnis zu legen. Der Beklagte zu 1. war – jedenfalls auch – zuständig für die Entleerung des Tresorbehältnisses, das Wiegen entnommenen Edelmetalls, das Führen eines Kontrollbuchs zur Dokumentation der Entnahmen und die Verwahrung des Schlüssels für das Tresorbehältnis. Ab dem Jahre 2003 wurden die Beschäftigten der Klägerin mehrfach schriftlich […]