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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufhebungsvertrag – Drohung mit Strafanzeige

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Oberlandesgericht Hamm
Az: 10 Sa 99/13
Urteil vom 25.10.2013

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11. Dezember 2012 – 4 Ca 1201/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.
Die Klägerin war seit Oktober 1991 als Krankenschwester bei der Beklagten beschäftigt.
Mitte März 2012 teilten die Schwesternschülerinnen K1 und P1 mit, dass die Klägerin, nachdem sie sich vergewissert hatte, dass der Stationsleiter nichts mitbekommt, am 5. März 2012 der Schwesternschülerin P1 eine Tablette des verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels Tavor (Wirkstoff Lorazepam; Wirkstoffklasse Benzodiazepine) mit der Bemerkung „Hier, gib ihm mal die Tablette, dann ist hier gleich Ruhe“ zur Verabreichung an einen Patienten übergeben habe, der vermehrt geschellt hatte, weil er urinieren musste. Die Schwesternschülerin P1 habe nach Rücksprache mit der Schwesterschülerin K1 die Tablette nicht gegeben, weil – als solches unstreitig – in der Patientenkurve eine Bedarfsmedikation nicht angeordnet war. Die Schwesternschülerin K1 berichtete zudem, dass die Klägerin dem Patienten einige Tage vorher ohne ärztliche Anordnung einen Dauerkatheter gelegt habe, weil er so oft schellte, und die Schwesternschülerin P1 eröffnete, dass die Klägerin sie am 9. März 2012 angewiesen habe, das Bett einer „nervenden“ Patientin außer Reichweite der Klingel zu schieben und ihr auch die Schelle nicht in die Hand zu geben, weil die Patientin sonst die ganze Zeit schellen würde. Ohne weitere Kenntnis der angeordneten Medikation habe die Klägerin dann eine Tablette aus der Kitteltasche geholt und sie der Patientin in die Wangentasche gesteckt. Nach Angabe der Klägerin habe es sich um ein Medikament gegen Durchfall gehandelt. Die Schwesterschülerin P1 sei sich jedoch sicher, dass es sich abermals um eine Tablette Tavor gehandelt habe. Unstreitig leerte die Klägerin an ihrem letzten Arbeitstag vor dem Urlaub ihre Kitteltaschen und bot die herausgenommenen Tabletten – laut der Schwesterschülerin K1 wiederum solche des Medikaments Tavor – spaßeshalber in der Runde der Pflegekräfte an. Zu diesen Vorwürfen existiert eine Notiz Ã[…]


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