In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers ein Prüfungszeitraum von 4 bis 6 Wochen zusteht, bis diese die aus dem Unfall resultierenden Schadensersatzforderungen regulieren muss. Die Praxis in der Schadensregulierung geht im Allgemeinen jedoch nicht von starren Bearbeitungsfristen der Kfz-Haftpflichtversicherungen aus. Es hängt vielmehr von der individuellen Gestaltung des Einzelfalls ab, welche Regulierungsfrist für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers angemessen ist. Dem Haftpflichtversicherer des Schädigers ist nach Auffassung des OLG Stuttgart jedoch regelmäßig – d.h. selbst bei einfachen Sachverhalten – eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3 W 15/10).
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