OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
Az.: 25 U 89/03
Verkündet am 24.11.2003
Vorinstanz: LG Kassel – Az.: 6 O 164/02
In dem Rechtsstreit hat der 25. Zivilsenat in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.9.2003 für Recht erkannt:
Das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 2.4.2003 wird abgeändert und wie folgt gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.985,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 6.6.2002 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsantrages wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtstreit hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Klägerin macht Ansprüche aus zwei streitigen Gewinnzusagen geltend.
Die Klägerin erhielt im August 2001 von der Beklagten ein „offizielles Gewinn-Schriftstück persönlich ausgestellt für Frau X“. Darin wurde der Klägerin mitgeteilt:
„Auszahlungs-Code 19.905.92
Betrag: 7.000,-DM
Auszahlung: – SOFORT- innerhalb 7 Tagen“
In einer beigefügten „Gewinn-Auszahlungs-Garantie“ wurde die sofortige Auszahlung des zugeteilten Gewinns auf die betroffene Gewinn-Nummer garantiert. Die Auszahlung erfolge unverzüglich nach Eingang des Sofort-Auszahlungs-Formulars zusammen mit der persönlichen Vorzugs-Test-Anforderung jeweils versehen mit der entsprechenden Gewinn-Reservierungs-Marke bzw. Auszahlungs-Code. In einem weiteren, als „offizielles Legitimations-Schriftstück für X“ überschriebenen Schreiben wurde der Klägerin mitgeteilt: „Frau X, freuen Sie sich auf 7.000,- DM“. Weiter heißt es unter dem Betreff „Aktuelle Sonder-Verlosung 2001“, die Klägerin sei als Hauptfinalistin ermittelt, nachdem die ersten 3 Auszahlungs-Codes für die 3 Hauptgewinn-Kategorien ermittelt worden seien. Dabei seien die Beträge […]