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Der Umstand, dass eine Frau beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann als dem rechtlichen Vater (Ehemann) Kondome benutzt wurden, schließt die (Kenntnis von der) Möglichkeit der Abstammung des Kindes von diesem anderen Mann nicht aus (BGH, Urteil vom 11.12.2013, Az.: XII ZR 58/12).[…]