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Rechtsanwälte Kotz GbR

Cheerleader-Trainerin – Haftung bei Sturzunfall bei der Pyramidenfigur „Elevator Cradle“

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LG Tübingen – Az.: 3 O 262/18 – Urteil vom 14.02.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Wert: 10.000,00 €
Tatbestand
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Sportunfall.

Die 19-jährige Klägerin war im Jahr 2016 Mitglied des unter Ziffer 2 beklagten Vereines, einem Tanzsportclub. Die Beklagte Ziffer 1 war dessen Trainerin. Die Beklagten praktizierten die Sportart „Cheerleading“ nach den Regeln des American Football Verbandes Deutschland (AFVD). Die Klägerin erlernte u. a. recht schnell die Position der „Flyerin“ in der Pyramidenfigur „Elevator Cradle“. Diese Figur wird von vier Personen getanzt. Am Boden stehen sich zwei Personen gegenüber („Bases“). Die Flyerin springt aus eigener Kraft und Technik in die Hände der Bases und wird von diesen durch Kraft und Technik nach oben bis auf Brusthöhe gehoben. Eine weitere Person am Boden („Back“) sichert ab und stützt die Flyerin an den Fesseln. Aus dieser Position hinaus (Elevator) springt die Flyerin nach oben, wobei sie von den Bases durch eine entsprechende Bewegung leicht mit nach oben gestoßen („gedippt“) wird. Die Flyerin vollzieht nun einen Sprung und wird am Ende von den Bases an Rücken und Beinen sowie von der Backposition an den Schultern aufgefangen.

Am 23. Juni 2016 trainierte die Klägerin im Beisein der Beklagten Ziff. 1 in den Räumen der Tanzschule in Reutlingen diese Übung. Die Beklagte Ziffer 1 trainierte und beaufsichtigte an diesem Tag in einer Turnhalle etwa drei bis vier Gruppen von Tänzerinnen, die diese Übung trainierten. Die Klägerin trainierte in einer Gruppe, in der an diesem Tag die Zeuginnen U. und So. als Bases sowie die Zeugin Sw. als Back teilnahmen. In einer Übung gelangte die Klägerin aus der Position „Elevator“ nicht senkrecht nach oben, sondern schräg, so dass sie von den Zeuginnen nicht aufgefangen werden konnte, sondern nach hinten über die Zeugin Sw. auf die Übungsmatten fiel, die zur Absicherung ausgelegt waren. Sie zog sich dabei erhebliche Schmerzen zu und schrie, worauf die Beklagte Ziffer 1 den Übungsunterricht sofort beendete und einen Krankenwagen rief. Die Klägerin wurde ins Kreisklinikum R. eingeliefert, wo sie 5 Tage stationär behandelt wurde. Im Arztbericht vom 27. Juni 2016 ist eine mehrfragmentäre, dislozierte, subkapitale Humerusfraktur rechts diagnostiziert, die am 24. Juni 2016 offen reponiert und mit einer winkels[…]


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