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Gemäß § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Läßt ein Ladeninhaber in seinem Ladenlokal seinen Hund frei herumlaufen und stürzt ein Kunde aufgrund des Hundes haftet der Ladeninhaber als Tierhalter dem verletzten Kunden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az.: 6 U 65/12).[…]
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