LG Münster – Az.: 26 O 52/17 – Urteil vom 24.01.2018
Die einstweilige Verfügung vom 30.11.2017 bleibt aufrecht erhalten.
Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die Vollziehung der in der Gesellschafterversammlung der Verfügungsbeklagten zu 1) vom 23.11.2017 getroffenen Beschlüsse.
Bei der Verfügungsklägerin ( im Folgenden: KG) handelt es sich um eine sog. „Einheits-KG“; Kommanditisten zu je 50% sind Frau T und der Verfügungsbeklagte zu 2); diese sind zerstritten. Einzige Gesellschafterin der Komplementär GmbH ( im Folgenden: GmbH) wiederum ist die Verfügungsklägerin. In der Komplementär GmbH waren Frau T und der Verfügungsbeklagte zu 2) ursprünglich alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer.
Durch Beschluss der Verfügungsbeklagten zu 1) vom 24.10.2017 wurde der Verfügungsbeklagte zu 2) von der Geschäftsführerin T als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen. Zuvor hatten sich die beiden Geschäftsführer einschließlich ihrer Rechtsanwälte zu anberaumten Gesellschafterversammlungen der Verfügungsklägerin sowie der Verfügungsbeklagten zu 1) getroffen, diese sodann aus Formgründen jedoch nicht abgehalten und den 23.11.2017 als Termin für neue Versammlungen abgestimmt. Im Anschluss daran erfolgte in einer von der allein anwesenden Geschäftsführerin T spontan abgehaltenen “ außerordentlichen Gesellschafterversammlung“ der Verfügungsbeklagten zu 1) die Abberufung des Verfügungsbeklagten zu 2) durch die Geschäftsführerin T; wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz vom 22.12.2017 Bezug genommen. Letzteres war Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens 25 0 …/17 LG Münster. Dort fand am 23.11.2017 eine bis ca. 8 Stunden dauernde mündliche Verhandlung statt infolge derer die Abberufung des Verfügungsbeklagten zu 2) als wirksam bestätigt wurde; wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil vom 23.11.2017 – Anlage AS 3 – Bezug genommen. Eine Anfechtungsklage ist zwischenzeitlich erhoben.
Im Anschluss an die vorbenannte mündliche Verhandlung vom 23.11.2017 wurden[…]