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Mängel einer Werkleistung, die einzeln gesehen nicht erheblich sind, können den Auftraggeber zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigen, wenn sie in der Gesamtbetrachtung als erheblich anzusehen sind (Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013, Az.: 275 C 30434/12).[…]
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