Gerichtsurteil: Werkstattrisiko und Reparaturkosten
Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf vollständige Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 1.275,49 € für sein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall hat. Dies schließt die umstrittenen Kosten für Fehlersuche, Radarsensor, Lackierung und Corona-Schutzmaßnahmen ein. Die Entscheidung beruht auf dem Prinzip des Werkstattrisikos, welches besagt, dass die Reparaturkosten auch bei unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeit der Werkstatt vollständig vom Schädiger zu tragen sind, sofern den Geschädigten kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Vollständige Erstattung der Reparaturkosten von 1.275,49 € an den Kläger.
Inklusion von umstrittenen Positionen wie Fehlersuche, Radarsensor, Lackierung und Corona-Schutzmaßnahmen in die Erstattung.
Anwendung des Werkstattrisikos, welches eine Erstattung auch bei unangemessenen Kosten vorsieht.
Kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden des Klägers bezüglich der Werkstattwahl.
Erstattungsfähigkeit der Kosten trotz fehlender direkter Kausalität zum Unfall.
Subjektbezogene Schadensbetrachtung, die die individuellen Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten berücksichtigt.
Anerkennung der Reparaturkosten als notwendigen Herstellungsaufwand.
Prozessrisiko liegt beim Schädiger, nicht beim Geschädigten.
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Das Prinzip des Werkstattrisikos im Verkehrsrecht
(Symbolfoto: Gorodenkoff /Shutterstock.com)
In der Rechtsprechung rund um Verkehrsunfälle nimmt das Thema Werkstattrisiko eine zentrale Rolle ein. Es befasst sich mit der Frage, inwiefern die Kosten für die Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs vollumfänglich[…]