Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Behält sich ein Pauschal-Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, die Flugzeiten einer Reise einseitig ohne Begründung beliebig ändern zu können, so ist eine solche Klausel unwirksam, da es für den Reisenden nachvollziehbar sein muss, wieso die Flugzeiten plötzlich geändert werden (OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az.: 11 U 82/12).[…]