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Führt eine Treppe zu einem Fluss, muss der Benutzer damit rechnen, dass die Treppenstufen feucht bzw. nass sind und man auf der Treppe ausrutschen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Treppe im Rahmen eines Gastronomiebetriebes genutzt wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012, Az.: 8 U 1030/11). Rutscht man auf den offensichtlich nassen Treppenstufen aus, so besteht keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Verkehrssicherungspflichtigen.[…]