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Schadensersatzanspruch – Betrugsvorsatz bei Kenntnis von Verlustrisiko

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Spannender Fall im Handelsrecht: Beklagter muss Schadensersatz zahlen
In einem beeindruckenden Fall von Handelsrecht, der beim Landgericht Frankfurt verhandelt wurde (Az.: 2/8 O 338/19), wurde der Beklagte zu einer erheblichen Summe Schadensersatz verurteilt. Der Fall konzentriert sich auf das Thema Schadensersatzanspruch und betrifft den speziellen Bereich des Betrugsvorsatzes bei Kenntnis von Verlustrisiko.

Im Mittelpunkt dieses komplexen Falles steht ein früherer Geschäftsführer, gegen den eine Klägerin, die im Bereich der Immobilienprojektentwicklung tätig ist, geklagt hat. Der Beklagte, früher Geschäftsführer eines Unternehmens, das mittlerweile insolvent ist, wurde zu einer erheblichen Summe Schadensersatz verurteilt. Dies geschah nach einer Reihe von Ereignissen und Verhandlungen, die im Detail betrachtet werden müssen, um den Kern des Falles zu verstehen.

Direkt zum Urteil Az: 2/8 O 338/19 springen.

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Der komplizierte Weg zu einer Schadensersatzforderung
Der Streit begann mit der Gründung einer Gesellschaft, an der sowohl die Klägerin als auch der Beklagte beteiligt waren. Der Beklagte und eine weitere Person wurden zu Vorständen dieser Gesellschaft bestellt. Trotz Verhandlungen und Vereinbarungen, die in der Folgezeit getroffen wurden, blieben Zahlungen aus, was schließlich zur Klage der Klägerin gegen die Gesellschaft führte.
Zahlungsvereinbarungen und ihre Folgen
Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Vereinbarungen getroffen, darunter eine Zahlungsvereinbarung. Nachdem keine Zahlung erfolgte, forderte der Vertreter der Klägerin entweder die Zahlung oder die Vorlage eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Als die Gesellschaft nicht zahlte und kein notarielles Schuldanerkenntnis vorlegte, reichte die Klägerin Klage ein.
Die finale Entscheidung und ihre Auswirkungen
Letztendlich wurde der Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten an die Klägerin verurteilt. Darüber hinaus wurde die Klage gegen den Beklagten teilweise abgewiesen und er wurde zur Tragung der Prozesskosten verpflichtet. Infolgedessen wird der Fall wahrscheinlich als ein wichtiges Beispiel für die Konsequenzen von Betrugsvorsatz bei Kenntnis von Verlustrisiko im Handelsrecht gesehen werden.

Das vorliegende Urteil
LG Frankfurt – Az.: 2/8 O 338/19 – Urteil v[…]


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