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Rechtsanwälte Kotz GbR

Löschungsanspruch bei falschen oder unwahren Google-Maps-Kommentaren

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Werden falsche oder unwahre Taschenbehauptungen über Personen oder Unternehmen bei Google-Maps als Kommentare veröffentlicht, so haben die Betroffenen einen Löschungsanspruch gegenüber der Fa. Google. Wird die Fa. Google auf Rechtsverstöße hingewiesen, so müssen die Mitarbeiter der Fa. Google die Google-Maps-Kommentare hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts überprüfen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen müssen rechtswidrige Kommentare von der Fa. Google sofort gelöscht werden (LG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az.: 27 O 455/11).[…]


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