Krankengeldanspruch in Gefahr: Ruhen bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin behandelt den Anspruch auf Krankengeld im Kontext einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Der Kläger verliert teilweise seinen Anspruch auf Krankengeld, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse einging. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Kläger. Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Krankenkasse hinsichtlich der Nichtgewährung des Krankengeldes für einen bestimmten Zeitraum.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der Krankengeldanspruch kann ruhen, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht.
Im vorliegenden Fall wurde der Eingang der Bescheinigung für einen spezifischen Zeitraum nicht rechtzeitig nachgewiesen.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Bescheinigung liegt beim Versicherten.
Versäumt der Versicherte die Frist, kann dies zum Verlust des Krankengeldanspruchs für diesen Zeitraum führen.
Das Gericht bestätigte, dass die Krankenkasse korrekt handelte, indem sie das Krankengeld für den strittigen Zeitraum nicht gewährte.
Die Entscheidung berücksichtigt die Regelungen des Sozialgesetzbuches und die Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen.
Es wird deutlich, dass die Verantwortung für die zeitgerechte Übermittlung beim Versicherten liegt.
Der Fall betont die Wichtigkeit, Fristen und formelle Anforderungen im Krankenversicherungssystem zu beachten.
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