Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankengeldanspruch – Ruhen bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit  –  Beweislast

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Krankengeldanspruch in Gefahr: Ruhen bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Das Urteil des Sozialgerichts Neuruppin behandelt den Anspruch auf Krankengeld im Kontext einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Der Kläger verliert teilweise seinen Anspruch auf Krankengeld, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse einging. Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Kläger. Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Krankenkasse hinsichtlich der Nichtgewährung des Krankengeldes für einen bestimmten Zeitraum.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: S 20 KR 13/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Der Krankengeldanspruch kann ruhen, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht.
Im vorliegenden Fall wurde der Eingang der Bescheinigung für einen spezifischen Zeitraum nicht rechtzeitig nachgewiesen.
Die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Bescheinigung liegt beim Versicherten.
Versäumt der Versicherte die Frist, kann dies zum Verlust des Krankengeldanspruchs für diesen Zeitraum führen.
Das Gericht bestätigte, dass die Krankenkasse korrekt handelte, indem sie das Krankengeld für den strittigen Zeitraum nicht gewährte.
Die Entscheidung berücksichtigt die Regelungen des Sozialgesetzbuches und die Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen.
Es wird deutlich, dass die Verantwortung für die zeitgerechte Übermittlung beim Versicherten liegt.
Der Fall betont die Wichtigkeit, Fristen und formelle Anforderungen im Krankenversicherungssystem zu beachten.

Krankengeld und Meldefristen: Ein juristischer Überblick
Das Thema Krankengeldanspruch und die Bedeutung von Fristen im Sozialrecht rücken immer wieder in den Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Besonders relevant ist hierbei das Ruhen des Krankengeldanspruchs bei verspäteter Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Diese Them[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv