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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturz auf dem Weg zum Swimmingpool

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Oberlandesgericht Frankfurt
Az: 16 U 43/13
Urteil vom 09.01.2014

Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Januar 2013, Az: 2-24 O 129/12, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene und das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
Der Kläger macht Ansprüche aus einem Reisevertrag geltend.
Er buchte bei der Beklagten eine Pauschalreise vom … September bis zum … September 2011. Der Reisepreis betrug 2.066,- € und umfasste den Hin- und Rückflug von A nach B sowie ein Einzelzimmer mit all-inclusive-Versorgung in der Clubanlage C an der … in … (wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Reisebestätigung Bl. 7 d.A. verwiesen).
Die Reise verlief bis zum … September 2011 wie beabsichtigt. Am Morgen dieses Tages wollte der Kläger die Stufen, die zum Swimming Pool führen, mit Badeschuhen herunter laufen. Der Pool ist über drei Absätze, zwischen denen jeweils sechs Stufen nach unten liegen, zu erreichen. Der gesamte Treppenbereich wie auch der Bereich um den Pool herum ist mit terrakotta-artigen Fliesen im Format von ca. 35 x 35 cm belegt (wegen der örtlichen Verhältnisse wird im Übrigen auf die Lichtbilder Bl. 8, 62 und 64 d.A. verwiesen). Der Kläger bemerkte etwa 20 Meter oberhalb von sich eine Reinigungskraft, die den Boden wischte.
Der Kläger rutschte auf der ersten Stufe aus und fiel zunächst auf sein Steißbein. Danach stürzte er die weiteren Stufen hinunter, wobei er auf die rechte Hand und danach auf die linke Schulter fiel. Der Kläger hatte nach dem Sturz starke Schmerzen, insbesondere im Bereich des Steißbeins. Hiergegen nahm er sofort Schmerzmittel ein. Da er sich trotzdem nur langsam bewegen und auch nur seitwärts liegen konnte, erkundigte er sich nach einem vorzeitigen Rückflug. Dieser war am … September 2011 möglich.
Am … September 2011 suchte der Kläger seinen Hausarzt auf, der einen deutlichen Druckschmerz über dem Steißb[…]


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