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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerwechsel – Erkundigungspflicht nach Geschwindigkeitsbeschränkungen

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Oberlandesgericht Hamm
Az.: 1 RBs 89/14
Beschluss vom 18.06.2014
 
Leitsätze: Einen bloßen Bei- und Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug trifft während der Fahrt grundsätzlich keine Pflicht, hinsichtlich der Beschilderung Aufmerksamkeit walten zu lassen. Eine Erkundigungspflicht nach einem Fahrerwechsel hinsichtlich etwaiger geltender durch Beschilderung gesetzter Geschwindigkeitsbeschränkungen trifft ihn im Regelfall nicht.

Die Rechtsbeschwerde wird durch Beschluss des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht       als Einzelrichter zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit zugrunde liegenden Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum objektiv ordnungswidrigen Verkehrsgeschehen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Olpe zurückverwiesen.
Gründe:
Das Amtsgericht Olpe hat den Betroffenen mit Urteil vom 07. Februar 2014 wegen fahrlässiger Nichtbeachtung des Überholverbots zu einer Geldbuße von 87,50 € verurteilt und hierzu festgestellt, dass der Betroffene am ##. September 20## um 19:44 Uhr als Führer eines Pkw die L ### in Höhe der Gaststätte „I b T“ in Fahrtrichtung I befahren und ungeachtet eines durch das Zeichen 276 der StVO angeordneten Überholverbotes einen Pkw überholt habe.
Nach den weiteren Feststellungen des Amtsgerichts war das Fahrzeug zunächst von der Ehefrau des Betroffenen bis auf einen wenige hundert Meter vor der Gaststätte „I b T“ liegenden Parkplatz geführt worden, nach welchem in Fahrtrichtung des Betroffenen vor dem späteren „Tatort“ kein erneutes Überholverbotszeichen aufgestellt war. Auf diesem Parkplatz hatte der Betroffene das Steuer übernommen, um seiner Ehefrau als Beifahrerin Gelegenheit zu geben, das gemeinsame auf dem Rücksitz befindliche Kind zu beruhigen.
Das Amtsgericht hat die Auffassung vertreten, der Betroffene habe sich vor Fahrtantritt bei seiner Ehefrau „nach den geltenden Verkehrsregelungen erkundigen müssen“, mit der Folge, dass ih[…]


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