Verwendet ein angestellter Fahrlehrer vereinnahmte Gelder der Fahrschüler um seiner Spielsucht nachzugehen und leitet er diese nicht an seinen Arbeitgeber weiter, so darf ihm die Fahrlehrererlaubnis entzogen werden (OVG Koblenz, Beschluss vom 09.01.2012, Az: 6 B 11340/11.OVG).[…]
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