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Sicherheitsgurt – Mitverschulden bei Verkehrsunfall?

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Legt man als Fahrzeuginsasse während einer Fahrt keinen Sicherheitsgurt an, so trägt man bei einer unfallbedingten Verletzung bei einem Verkehrsunfall unter Umständen ein Mitverschulden, wenn man die Verletzung nicht erlitten hätte, wenn man angeschnallt gewesen wäre. Erleidet man als angeschnallter Fahrzeuginsasse einen Verkehrsunfall und schnallt man sich nach dem Unfall ab, und kommt es sodann zu einem weiteren Unfall, bei dem man dann eine unfallbedingte Verletzung erleidet, so trägt man aufgrund des Abschnallens kein Mitverschulden an der Verletzung, da die Anschnallpflicht nach § 21a Absatz 1 StVO nur während der Fahrt gilt (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az: VI ZR 10/11).[…]


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