Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitnehmerkündigung bei Diebstahlsverdacht – Betriebsratsanhörung

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer wegen eines Diebstahls bzw. Diebstahlsverdachts, so muss er vor Ausspruch der Kündigung den Betriebsrat über die festgestellten Fakten, bisher erteilte Abmahnungen, Ermahnungen usw. sowie seine Interessenabwägung vor dem Kündigungsausspruch umfassend informieren. Wird der Betriebsrat nicht umfassend informiert, so ist eine ausgesprochene fristlose bzw. fristgerechte Arbeitnehmerkündigung unwirksam (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2012, Az: 2 Sa 305/11).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv