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Deutsche Behörden können einem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis deren Nutzung in Deutschland untersagen, wenn unbestreitbare Informationen aus dem Aussteller-EU-Staat vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der EU-Führerscheinausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht über 6 Monate in diesem EU-Staat hatte (BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 Az.: 3 C 15.09 und 3 C 16.09).[…]