Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

EU-Führerschein – Nutzungsuntersagung durch deutsche Behörden

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Deutsche Behörden können einem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis deren Nutzung in Deutschland untersagen, wenn unbestreitbare Informationen aus dem Aussteller-EU-Staat vorliegen, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der EU-Führerscheinausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht über 6 Monate in diesem EU-Staat hatte (BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 Az.: 3 C 15.09 und 3 C 16.09).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv