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Verliert ein Arbeitnehmer, der beim Arbeitgeber als Kraftfahrer angestellt ist, aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt seine Fahrerlaubnis, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer (nach Auffassung des LAG Hessen sogar fristlos) kündigen (LAG Hessen, Urteil vom 01.07.2011, Az: 10 Sa 245/11).[…]
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