Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ein Mobilfunkprovider darf einen Mobilfunkanschluss nicht wegen geringen Zahlungsrückständen (ca. 15,50 Euro) oder bei der Überschreitung ihres Kreditlimits sofort sperren (BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az: III ZR 157/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/mobilanschlusssperrung-durch-provider-wegen-zahlungsrueckstands_1228/