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In einem Eigenbedarfskündigungsschreiben eines Vermieters muss lediglich die Person genannt werden für die die Wohnung benötigt wird sowie das Wohnungserlangungsinteresse dieser Person (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 317/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/eigenbedarfskuendigung-inhalt-des-kuendigungsschreibens_1219/