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Verkehrsunfall – Kausalität einer HWS-Verletzung bei geringer Differenzgeschwindigkeit

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OLG Bamberg – Az.: 5 U 66/12 – Beschluss vom 13.11.2012

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 14.03.2012, Az. 21 O 445/09, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. Auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung ist nicht geboten.

2. Der Senat beabsichtigt außerdem, der Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen und den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 9.723,05 € festzusetzen.

3. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.12.2012
Gründe
I.

Die Klägerin verfolgt behauptete Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 24.11.2008 in H., für den die Beklagte unstreitig dem Grunde nach zu 100 % eintrittspflichtig ist. Streitig ist, ob die Klägerin bei dem Unfall, einem Auffahrunfall, verletzt wurde. Sie hat behauptet, sie hätte sich dadurch ein Postcommotionelles Syndrom, ein HWS-Syndrom und eine Commotio labyrinthi zugezogen, die lang anhaltende Beschwerden, wiederholte stationäre Klinikaufenthalte und ihre Arbeitsunfähigkeit bis 15.03.2009 nach sich gezogen hätten. Sie hat deswegen ein Schmerzensgeld von mindestens 6.000,00 € und Ersatz materieller Schäden in Höhe von 3.723,05 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten gefordert sowie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige Schäden begehrt.

Das Landgericht hat die Klage wegen der genannten Ansprüche nach Beweisaufnahme abgewiesen. Gestützt auf ein biomechanisches Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. F. und ein medizinisches Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. B. hat sich das Landgericht nicht davon überzeugen können, dass die Beschwerden der Klägerin durch das Unfallereignis verursacht wurden.

Symbolfoto: Von Andrey_Popov /Shutterstock.com

Mit der Berufung verfolgt die Klägerin die geltend gemachten Ansprüche ([…]


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