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Führt ein Fahrzeugführer einmal unter Alkoholeinwirkung ein Kraftfahrzeug und weigert er sich im Rahmen der Fahrerlaubniswiedererteilung ein MPU-Gutachten vorzulegen, kann ihm nicht das Führen von Fahrrädern untersagt werden (OVG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2011, Az: 10 B 10415/11.OVG).[…]