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Ein Kündigungsschreiben eines Arbeitgebers geht einem Arbeitsnehmer noch am gleichen Tag zu, wenn es dem Ehegatten des Arbeitnehmers außerhalb der ehelichen Wohnung persönlich übergeben wird (BAG, Urteil vom 09.06.2011, Az: 6 AZR 687/09). Der Ehegatte fungiert in diesen Fällen als Empfangsbote.[…]