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Kündigungserklärung: unterlassene Betriebsratsanhörung und ungültige Betriebsratswahl

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Die Kündigung eines Arbeitsnehmers ist unwirksam, wenn zuvor nicht ein vorhandener Betriebsrat zur Kündigung angehört wurde. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebsratswahl ungültig ist (BAG, Urteil vom 09.06.2011, Az: 6 AZR 132/10).[…]


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