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Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Fahrzeugreparaturkosten verlangen, wenn es ihm gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur seines Fahrzeugs durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt (BGH, Urteil vom: 14.12.2010, Az: VI ZR 231/09).[…]