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Schätzt man das Alter der Ehefrau bzw. der Freundin des Arbeitgebers falsch ein und macht man diesbezüglich unbedarfte Äußerungen, kann dies zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Jedoch muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abgemahnt worden sein (ArbG Mannheim, Vergleich vom 24.03.2011, Az: 3 Ca 406/10).[…]