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Das OLG Hamburg hat nunmehr zahlreiche Versicherungsvertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen in Bezug auf einen Stornoabzug, eine vorzeitige Kündigung und eine Beitragsfreistellung für unwirksam erklärt. Hierdurch können Versicherungsnehmern noch Rückzahlungsansprüche gegenüber ihren ehemaligen Versicherungen zustehen, wenn die Versicherungsverträge ab 01.01.2005 bis heute gekündigt wurden (OLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2010, Az: 9 U 233/09; 9 U 235/09; 9 U236/09, 9 U 20/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/lebens-und-rentenversicherungen-klauseln-unwirksam_710/