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Rechtsanwälte Kotz GbR

Halten in eingeschränktem Halteverbot und Behinderung eines Umzugswagens

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Auch bei mobilen Halteverbotsschildern muss ein Fahrzeugführer damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, wenn er im eingeschränkten Halteverbot parkt und hierdurch Umzugswagen behindert (VG Köln, Urteil vom 21.01.2010, Az: 20 K 6900/08).[…]


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