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Nutzfahrzeug: Bindungsfrist im Kaufvertrag wirksam?

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OLG Saarbrücken
Az: 1 U 111/10
Urteil vom 08.12.2010

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die den Käufer eines neuen Nutzfahrzeugs acht Wochen an die Bestellung bindet, benachteiligt den Besteller unangemessen und ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.1.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – Az.: 9 O 180/09 – dahingehend abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
A.
Die Berufung ist form- und fristgemäß eingelegt und auch im übrigen zulässig gemäß §§ 511, 513, 517, 519, 520 ZPO; sie ist auch begründet. Entgegen der Ansicht des Landgerichts steht dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten nicht zu.
Die Insolvenzschuldnerin hat den Beklagten gemäß §§ 433 Abs. 2, 281 BGB in Anspruch genommen; der Kläger hat den Rechtsstreit gemäß § 240 ZPO aufgenommen. Die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sind indes nicht gegeben.
Der Insolvenzschuldnerin könnte nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 281 BGB gegen den Beklagten zustehen, wenn dieser eine ihm gegenüber der Insolvenzschuldnerin obliegende Leistung nicht erbracht hätte. Der Kläger macht insoweit in Übereinstimmung mit dem bisherigen Sachvortrag der Insolvenzschuldnerin geltend, der Beklagte habe gegen den von dem Beklagten mit der Insolvenzschuldnerin abgeschlossenen Kaufvertrag verstoßen, da er unstreitig das in der Bestellung vom 1.8.2008 näher bezeichnete Fahrzeug nicht abgenommen hat. Dem kann nicht gefolgt werden.
Eine Verpflichtung zur Abnahme des Fahrzeugs durch den Beklagten hätte vorausgesetzt, dass es zwischen den Parteien zum Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages gekommen wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Zwar hatte unstreitig der Beklagte das Fahrzeug mit Datum vom 1.8.2008 (vgl. Bl. 4 ff. d. A.) bei der Insolvenzschuldnerin bestellt. Hierin ist ein Angebot auf Abschluss eines Ka[…]


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