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Friedliche Demonstranten dürfen durch die Polizei während der Demonstration ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht gefilmt werden. Ein Filmen der friedlichen Demonstranten durch die Polizei stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung derselben dar. Ein Filmen, auch ohne Speicherung der Bilder ist rechtswidrig (VG Berlin, Urteil vom 05.07.2010, Az: VG 1 K 905.09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/filmen-von-demonstrationsteilnehmern-durch-die-polizei_707/